4. Dezember 2007

Entscheidung gefallen: T-Mobile weiter Exklusivanbieter

Die Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hat heute ihre Entscheidung im Rechtsstreit um die einstweilige Verfügung Vodafones gegen den exklusiven iPhone-Verkauf durch T-Mobile getroffen. Nachdem einem harten Verhandlungstag am vergangenen Donnerstag - bei dem nicht nur durch das Gericht der Streitwert von Euro 500.000,- auf 2 Mio erhöhte, sondern T-Mobile (unter Eides statt) auch erklärte, dass der Verkaufpreis des iPhones um "einige hundert Euro" unter dem Einkaufspreis liege und das iPhone somit deutlich subventioniert werde - entschied das Gericht heute dahingehend, dass T-Mobile weiterhin das iPhone mit Vertragsbindung und SIM-Lock anbieten darf ,und somit die von Vodafone erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben. Gegen dieses Urteil kann Vodafone wiederum innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Vodafone-DE-Chef Friedrich Joussen hatte am Montag nochmals in einem Interview mit der Berliner Zeitung darauf hingewiesen, dass das iPhone-Geschäftmodell neue Monopolformen schaffen würde. T-Mobile kündigte übrigens bereits an: "Wir kehren zum alten Vertriebsmodell zurück."

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